Wie können Sie behinderte Studierende unterstützen...
... wenn diese eine Ihrer Lehrveranstaltungen besuchen?
... wenn mobilitätsbehinderte Studierende in Ihrer Veranstaltung sind?
... wenn sehbehinderte Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?
... wenn hörbehinderte Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?
... wenn sprach- und sprechbehinderte Studierende in Ihrer Veranstaltung sind?
... wenn psychisch kranke Studierende in Ihrer Veranstaltung sind?
... wenn chronisch kranke Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?
... wenn Sie weitere Informationen brauchen?
... wenn diese eine Ihrer Lehrveranstaltungen besuchen?
Während vor 15-20 Jahren noch kaum behinderte Menschen studiert haben, nehmen heute immer mehr ein Studium auf - ermöglicht auch durch ein Umdenken im Schulsystem für behinderte Kinder.
Nicht alle behinderten Menschen werden Ihnen in Ihrer Lehrveranstaltung auffallen, da nicht jede Beeinträchtigung sichtbar ist, wie z.B. Seh- oder Hörbehinderungen. Es werden sich nicht alle behinderten Studierenden von selbst an Sie wenden. Sie werden es wahrscheinlich erst dann tun, wenn ein Problem auftritt. Auch sind nicht immer Hilfen notwendig.
Erleichtern Sie ein aufeinander Zugehen, indem Sie zu Beginn eines Semesters in Ihren Lehrveranstaltungen so oder ähnlich erklären: "Falls irgend jemand von Ihnen aufgrund einer Behinderung oder Krankheit jetzt oder später Unterstützung oder Anpassungen benötigt, können Sie sich am Ende dieser Lehrveranstaltung oder während meiner Sprechstunden an mich wenden ". So können Betroffene unter Wahrung ihrer Privatsphäre mit Ihnen sprechen. Langfristig wäre es auch empfehlenswert, eine Studienbegleitung durch TutorenInnen oder Vertrauenspersonen an jedem Institut anzustreben.
Jede Behinderung ist individuell und hat unterschiedliche Auswirkungen. Behinderte Studierende können Ihnen selbst am besten sagen, welche Hilfen (z.B. technische, personelle, hochschul-didaktische) oder Anpassungen sie benötigen. Niemand wird von Ihnen erwarten, dass Sie für alles sofort ein Lösungen haben. Sinnvoll kann daher ein gemeinsames Gespräch eventuell unter Beiziehung von ExpertenInnen (Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende an Universitäten, RehabilitationstechnikerIinnen, SonderschulpädagogInnen usw.) sein.
... wenn mobilitätsbehinderte Studierende in Ihrer Veranstaltung sind?
Einschränkungen sind vor allem dort gegeben, wo keine rollstuhlgerechten Zugänge zu den Gebäuden und Hörsälen, zu hohe Arbeits- oder Labortische, keine Behindertentoiletten u.dgl. vorhanden sind. Diese sind nur durch bauliche Veränderungen zu beheben. Bitte regen Sie solche an bzw. melden Sie eventuell Umbaubedarf an.
Manchmal können mobilitätsbehinderte Studierende Ihre Vorlesungen deshalb nicht besuchen, weil der Raum in dem Ihre Lehrveranstaltung stattfindet nicht barrierefrei zugänglich ist. Dieses Problem kann z.B. durch Verlegen Ihrer Vorlesung in einen barrierefreien Hörsaal gelöst werden. Falls das nicht möglich ist sollten Möglichkeiten gefunden werden, damit diese Studierenden trotzdem an ihrer Lehrveranstaltung teilnehmen können. Helfen Sie bitte mit KollegenInnen zu finden, die den Transport des Rollstuhls in den Vorlesungsraum übernehmen, oder bieten sie notfalls Alternativen zur Vorlesung an. Bieten Sie mobilitätsbehinderten Studierenden Ihre Vorlesungsunterlagen an und stehen Sie für Besprechungen an einem barrierefrei zugänglichen Ort zur Verfügung.
Hilfen sind eventuell auch bei der Anfertigung von Vorlesungsmitschriften, Übungen oder Prüfungen notwendig, wenn behinderte Studierende Schwierigkeiten mit dem Schreiben auf Grund motorischer Einschränkungen haben.
Bitte bedenken Sie, dass mobilitätsbehinderte Studierende sehr oft eine längere Vorbereitungszeit für Prüfungen und mehr Zeit für schriftliche Arbeiten benötigen. Dies ist darin begründet, dass bestimmte Aktivitäten im Studium langwieriger und intensiver sind, wie beispielsweise Einschränkungen beim Schreiben, Lesen oder bei der Bewältigung eines Weges.
Mögliche Hilfen sind:
- Versuchen Sie für Ihre Lehrveranstaltung einen Raum zu bekommen, der barrierefrei zugänglich ist
- Geben Sie Literatur und Themen so früh wie möglich bekannt (wegen der längeren Beschaffungs- bzw. Aufbereitungszeiten)
- Verteilen von Kopien der verwendeten Overheadfolien bzw. von eigenen Vorbereitungsmaterial (damit das Mitschreiben entfällt)
- Mithilfe bei der Suche nach geeigneten Assistenzpersonen, die die Betroffenen auch bei praktischen Übungen unterstützen können
- Initiieren von bzw. Erlaubnis zur Teamarbeit bzw. Kooperation mit den Tutoren dieser Lehrveranstaltung und/oder Anschaffung und Nutzung angepasster Geräte (z.B. adaptierter Arbeits- bzw. Labortisch)
- Prüfungsanpassungen (z.B. mündliche statt schriftliche Prüfung oder umgekehrt, Hilfsmitteleinsatz, Zeitzugabe, AssistentIn/TutorIn als Schreibhilfe)
... wenn sehbehinderte Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?
Für sehbehinderte und blinde Menschen ist es in der Praxis entscheidend, mit welchen Hilfsmitteln gearbeitet werden kann oder muss. Es gibt Personen, die mit tastbarer Blindenschrift (Braille) arbeiten, andere verwenden vergrößernde Sehhilfen (Lupen, Ferngläser), Großdruck oder Tonbänder. Es können auch verschiedene Arbeitstechniken gleichzeitig verwendet werden.
Das Hauptproblem ist die große Anzahl an gedruckten und visuellen Informationen, die an Universitäten verwendet werden, insbesondere Studientexte, zu denen sehbehinderte Studierende Zugang finden müssen. Bücher, Skripten u. dgl. sind für blinde oder sehbehinderte Menschen ohne Umsetzung des Normaldrucks in Punktschrift, in Sprachausgabe bzw. auf Tonband oder in Großdruck nicht verfügbar. Diese Umsetzung muss organisiert werden. An einigen österreichischen Universitäten gibt es bereits eigene Computerarbeitsplätze für sehbehinderte und blinde NutzerInnen. An diesen Arbeitsplätzen kann auch Literatur in Brailleschrift umgewandelt werden. Unterstützen Sie bitte diese Tätigkeit, indem Sie Arbeitsbehelfe, von Ihnen verfasste Skripten usw. auf Datenträger zur Verfügung stellen.
Mögliche Hilfen sind:
- klare Strukturierung von Tafelbildern
- verbalisieren von schriftlichen und visuellen Medien
- Anfertigung von Vergrößerungen diverser Unterlagen (Übungsaufgaben etc.)
- kopieren von Overheadfolien auf Papier
- mitteilen wo Plätze im Seminarraum frei sind bzw. zum Platz hinführen (bei Orientierungsproblemen)
- akzeptieren des durch die Arbeitstechniken entstehenden Geräuschpegels (z.B. bei der Verwendung eines Diktiergerätes, tragbaren Computers, elektronischen Notizbuches für Blinde, oder durch klärendes Nachfragen bei den Sitznachbarn)
- initiieren von bzw. Erlaubnis zur Teamarbeit bzw. Kooperation mit eigenen TutorInnen und bzw. oder Nutzung angepasster Geräte (Braillezeile oder Sprachausgabe für einen Computer am Institut, Vergrößerungssoftware usw.)
- individuelle Prüfungsmodalitäten (vergrößerte Prüfungsunterlagen, spezielle Geräte, gegebenenfalls mündliche statt schriftliche Prüfung, Zeitverlängerung usw.)
... wenn hörbehinderte Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?
Unter hörbehinderte Menschen werden sowohl Schwerhörige, Ertaubte als auch Gehörlose zusammengefasst.
Gehörlose Menschen sind Personen, die bereits seit Geburt kein Hörvermögen besitzen. Ihr Aufbau der Lautsprache, Umfang des Wortschatzes und somit auch das Verstehen von verschiedenen Begriffen ist durch die Gehörlosigkeit erheblich eingeschränkt. Neben der Lautsprache verwenden viele gehörlose Personen die Gebärdensprache.
Unter Menschen die ertaubten sind versteht man Personen, die erst später ihr Hörvermögen verloren haben; je nach Zeitpunkt der Ertaubung können Stimme und/oder Artikulation verändert sein. Ertaubte Menschen sind auf das Ablesen von den Lippen angewiesen.
Schwerhörige Personen wiederum sind Menschen, die, allgemein gesagt, schlechter oder anders hören als der Bevölkerungsdurchschnitt, das heißt aber nicht, dass ihnen durch lautes Sprechen allein bereits geholfen wäre.
Eine Hörbehinderung ist nur bedingt durch Hörgeräte ausgleichbar. Je nach Zeitpunkt und Schweregrad der Behinderunt lesen die Betroffenen mehr oder weniger von den Lippen ab.
Das Hauptproblem stellt die Kommunikation dar.
Mögliche Hilfen sind:
- beim Sprechen zu den Studierenden reden und ihr Gesicht dabei günstig beleuchtet ist, eine vorhandene Lichtquelle sollte sich hinter dem Rücken der hörgeschädigten Person befinden.
- keine Tafelbilder mit dem Rücken zu den Studierenden erklären etc.
- deutlich und nicht zu schnell sprechen, denn falls ein/e Gebärdendolmetscher/in übersetzt, kann diese/r so leichter Schritt halten.
- mit visuellen Medien (Overheadprojektor, Tafel, ...) arbeiten.
- gestatten, dass hörgeschädigte Studierende Fragen an den Sitznachbarn stellen, Gruppenarbeit nützen oder (falls anwesend) mit dem/der Gebärdendolmetscher/in kommunizieren, um Verständnisschwierigkeiten zu klären.
- für klärende Gespräche nach der Vorlesung oder in der Sprechstunde selbst Bereitschaft zeigen
- das Saalmikrofon oder die vom hörbehinderten Studierenden mitgebrachte, drahtlose Mikrofonanlage benutzen.
- Absprachen über Prüfungsmodifikationen treffen: schriftliche statt mündliche Prüfung, mündliche Prüfung mit Gebärdendolmetscher/In
... wenn sprach- und sprechbehinderte Studierende in Ihrer Veranstaltung sind?
Kommunikations- und Artikulationsschwierigkeiten treten auch bei sprechbehinderten z.B. spastischen oder stotternden Studierenden auf. Freies Sprechen vor einer Gruppe kann angstbesetzt sein (nicht nur bei sprechbehinderten Menschen!) und verlangt Selbstvertrauen.
Mögliche Hilfen sind:
- Lassen Sie den Betroffenen Zeit, bis sie ihren Beitrag und/oder ihre Antwort formuliert haben; sprechen Sie wie immer, widerstehen Sie z.B. der Versuchung, Wörter oder Sätze des/der Studierenden zu vervollständigen.
- Gegebenenfalls schriftliche statt mündliche Leistungsnachweise oder Prüfungen anbieten.
...wenn psychisch kranke Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?
Diese Personen werden Ihnen nur sehr selten auffallen, besonders in Studienrichtungen mit einer hohen Anzahl von Studierenden, gehen sie meist völlig unter. Manchmal werden Sie aber bei längeren Praktika in kleinen Gruppen oder bei der Betreuung einer Diplomarbeit oder Dissertation auf das Problem einer psychischen Erkrankung eines/einer Studierenden stoßen. Mögliche Anzeichen können z.B. auffallender Leistungsabfall, auffallende Ängstlichkeit, extreme Unruhe oder Erregtheit des/der Betroffenen sein. Es kann auch vorkommen, dass sonst regelmäßig anwesende und verlässliche Studierende zu vorgegebenen Terminen nicht erscheinen. Psychische Erkrankungen sind heute leider noch immer stark tabuisiert, so dass ein offenes Gespräch darüber für Betroffene sowie für Außenstehende oft schwierig ist. Versuchen Sie es trotzdem. Offenheit wird meist sowohl von den Betroffenen als auch von allen anderen Beteiligten als große Erleichterung empfunden.
Mögliche Hilfen sind:
- Ermutigen Sie Betroffene über ihre Situation zu sprechen, indem Sie so oder ähnlich fragen:
- Geht es Ihnen in letzter Zeit nicht gut? Haben Sie Probleme?
- Signalisieren Sie Verständnis und Einfühlungsvermögen beim Zuhören. Grenzen Sie sich aber auch ab. Ärztliche und therapeutische Hilfe muss sich der/die Betroffene bei dafür geeigneten Stellen organisieren.
- Stellen Sie Ihre Erwartungen z.B. bei der Betreuung einer Diplomarbeit für die Zeit des akuten Auftretens der Krankheit zurück. Vereinbaren Sie mit dem/der Studierenden kleine aber verbindliche Aufgaben im Rahmen solcher Arbeiten
- Sollte die Situation z.B. während eines Praktikums eskalieren, scheuen Sie sich nicht davor, bei kompetenten Stellen um Rat zu fragen. Z.B. Behindertenbeauftragte an den Universitäten, Psychologische Studentenberatung.
...wenn chronisch kranke Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?
Diese Personengruppe (z.B. an Diabetes oder Epilepsie Erkrankte oder Menschen mit Allergien) fällt meist überhaupt nicht auf.
Aber auch hier kann es zu Beeinträchtigungen kommen, da die Betroffenen ihren Studienalltag auf ihre Lebensführung abstimmen müssen: z.B. Auswahl bestimmter Speisen, Essen während der Lehrveranstaltung, Vermeidung von Reizstoffen in der Umwelt, Einkalkulieren von Pausen zum Ausruhen. Außerdem können Zeiten, um die Auswirkungen der Erkrankung selbst zu behandeln (Insulin spritzen bei Diabetiker/innen, Einnahme von Medikamenten gegen Allergien usw.) erforderlich sein. Es kann daher zu Problemen kommen, wenn Leistungen über längere Zeiträume erbracht werden müssen, oder während des Auftretens der Krankheit.
Mögliche Hilfen sind:
- Treffen Sie Absprachen über Zeitverlängerungen u.ä. (z.B. Vorbereitungszeiten auf Prüfungen, Seminararbeiten, Laborübungen etc.) und Pausen während der Arbeitszeit
- Falls notwendig, treffen Sie Sonderregelungen bezüglich der Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen.
...wenn Sie weitere Informationen brauchen?
Nach dem Österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1998 gilt:
Artikel 7. (Abs. 1) ... Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Staatsgrundgesetz von 1867, Art. 18: Es steht Jedermann frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will.
Daher:
- Lassen Sie sich die individuelle Problemlage behinderter Studierender schildern.
- Nehmen Sie sich für solche Gespräche Zeit, wenn Sie in Zeitnot sind, verschieben Sie eher ein solches Gespräch, als dass es in hektischer Atmosphäre verläuft, in der weder Sie Ruhe zum Zuhören haben, noch der/die Studierende seine/ihre individuelle Lage schildern kann.
- Legen Sie bitte die Regelungen, Gesetze und Vorschriften positiv im Sinne der behinderten Studierenden aus. Eine Prüfungsmodifikation für behinderte Studierende ist keine Bevorzugung oder Verzicht auf Leistungsanforderungen, sondern ermöglicht behinderten Menschen durch Ihre Kooperationsbereitschaft erst Chancengleichheit beim Studieren. Die gesetzliche Grundlage
hierfür finden Sie im Universitätgesetz 2002, Abschnitt 3,
Studierende §59 (Abs. 1) lit. 12
Rechte und Pflichten der Studierenden:
§ 59 (Abs. 1) lit. 12: Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht, auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.
Bestimmungen zu den Prüfungsmodifikationen finden Sie auch im Satzungsteil Studienrechtliche Bedingungen Ihrer Universität.
Ermutigen Sie behinderte Studieninteressenten/innen zu einem Studium, das deren Neigungen und Fähigkeiten entspricht.
Viele der oben aufgeführten unterstützenden Maßnahmen kommen allen Studierenden zugute.
Bitte bedenken Sie: In der Zusammenarbeit mit behinderten Studierenden besteht nicht nur für die Studierenden die Möglichkeit, von Ihrem Wissen zu profitieren, sondern auch die Studienkollegen der behinderten Studierenden und Sie selbst haben die Chance, neue Erfahrungen zu sammeln, neue Strategien ein Studium zu bewältigen, und neue Lebenswirklichkeiten kennenzulernen.
VIELEN DANK FÜR IHR VERSTÄNDNIS UND IHRE MITHILFE