ServiceeinrichtungenPersönliche AssistenzPersönliche Assistenz (PA) aus Sicht der Selbstbestimmt Leben Bewegung umschreibt die Unterstützung oder Hilfe, die behinderte Menschen in Anspruch nehmen, um ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die PA orientiert sich an den Bedürfnissen der AssistenznehmerInnen. Die PA-Dienste umfassen eine Vielfalt von Praxisinhalten, wie z.B.:
PA kann privat organisiert werden, vielfach helfen dabei Assistenzzentren und die Selbstbestimmt Leben Bewegungen in den Bundesländern weiter. Die Unterstützungsleistung für PA ist österreichweit verschieden, die Bandbreite der Förderung durch die öffentliche Hand geht von keiner Unterstützung bis zur vollen finanziellen Abgeltung. Informationen gibt es unter folgenden Adressen (alphabetisch geordnet): BASIS - Büro für Assistenz, Information & Service Beratungs-, Mobilitäts-, und Kompetenzzentrum (BMKz) BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben ISI - Initiative Soziale Integration Miteinander GmbH Mobiler Hilfsdienst GmbH Persönliche Assistenz GmbH Reiz - Selbstbestimmt Leben Vorarlberg Selbstbestimmt Leben Initiative Wien Selbstbestimmt Leben Innsbruck Steirische Assistenzgenossenschaft WAG - Wiener Assistenzgenossenschaft Zentrum für Kompetenzen Persönliche Assistenz am ArbeitsplatzSeit 2004 ist es möglich mit Hilfe der Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) ein Studium oder eine Berufsausbildung in der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer zuzüglich der für den Bezug von Studienbeihilfe zu-lässigen weiteren Semester absolvieren können (§ 19 Abs. 3 Z 3 StudFG sowie die Verordnung BGBl II Nr. 310/2004 betreffend die Gewährung von Studienbeihilfe für behinderte Studierende sind zu beachten). Zielgruppe für eine Förderung der PAA durch das Bundessozialamt sind Menschen mit Behinderung in den Pflegegeldstufen 5, 6 oder 7 eingestuft sind (Ausnahmen gibt es auch für die Pflegegeldstufen 3 und 4) u.a. studieren oder sich in Berufsausbildung befinden. PAA umfasst Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität und zur erfolgreichen Absolvierung einer Ausbildung als Ausgleich behinderungsbedingter Funktionseinschränkungen. Folgende Kernaufgaben werden erfüllt:
Die Förderanträge sind bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes einzubringen. Adressinformationen können im Kapitel Persönliche Assistenz (PA) gefunden werden. Das Sozialministerium informiert ausführlich unter: http://www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/2/8/8/CH0292/CMS1220346918410/rl_persoenliche_assistenz.pdf VÖGS - Verein österreichischer gehörloser StudierenderUm ihre Interessen selbst zu vertreten, haben gehörlose Studierende den Verein österreichischer gehörloser Studierender gegründet. Erklärtes Ziel ist es, die Studienbedingungen von gehörlosen Studierenden zu verbessern. E-Mail: info@voegs.at Psychologische StudentenberatungDie Psychologischen Beratungsstellen für Studierende sind Service-Einrichtungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Unterstützung von Studierenden und StudieninteressentInnen.Wenn Sie an einer Universität oder Fachhochschule studieren oder wenn sie sich für ein Studium interessieren, können Sie die Beratung und Betreuung kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym in Anspruch nehmen. Es kann Ihnen beispielsweise geholfen werden wenn Sie:
Nähere Kontaktinformationen zu den entsprechenden Angeboten der psychologischen Studentenberatung und den Standorten in allen Universitätsstädten finden Sie unter: http://www.studentenberatung.at Wien 1080 Wien, Lederergasse 35/4, T.: 01/4023091 Weiters gibt es noch folgende Einrichtungen: Kriseninterventionszentrum (bei akuten psychosozialen Krisen)1090 Wien, Lazarettgasse 14 Haus A
Telefonseelsorge (0-24 Uhr)Tel.: 142 (gebührenfrei) FrauennotrufDie Mitarbeiterinnen des Frauennotrufs haben Berufsausbildungen in den Bereichen Psychologie, Sozialarbeit, Psychotherapie und Rechtswissenschaften. Das Frauennotrufteam ist von 0 bis 24 Uhr unter der Telefonnummer 01/ 71719 erreichbar. Angebote
BehindertenanwaltschaftMit 1. Jänner 2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und/oder zu verhindern. Das Gesetz ermöglicht behinderten Personen oder deren Angehörigen rechtlich gegen eine Diskriminierung vorzugehen. Das Gesetz verlangt vor einer allfälligen Klage einen verpflichtenden Schlichtungsversuch. Die Behindertenanwaltschaft beratet Sie in allen Fragen der Gleichstellung und auch im Falle von Diskriminierung. Behindertenanwaltschaft Weitere Informationen finden Sie unter: SozialtelefonDas Sozialtelefon bietet Information und Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit einer Behinderung und im Einzelfall auch Information und Beratung für Personen in anderen, schwierigen Lebenssituationen von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr. Tel.: 0800 / 20 16 11 (kostenlos)
Studierendenanwalt beim bmwfDie Studierendenanwaltschaft berät täglich von 9 bis 16 Uhr (Montag bis Freitag) zu Fragen, Problemen oder Beschwerden im Studium. 1014 Wien, Minoritenplatz 5 BundessozialamtDas Bundessozialamt und seine Landesstellen verstehen sich als Kompetenzzentrum und zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung. Sie bieten sowohl für diese selbst als auch für deren Angehörige oder DienstgeberInnen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, Beratung und Hilfe an. Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis und dient als Nachweis der Behinderung, z.B. bei Ämtern, Versicherungen, ÖBB, Kultur- und Freizeiteinrichtungen (für Ermäßigungen). Neben den persönlichen Daten enthält der Pass eine Eintragung über den Grad der Behinderung. Einen Behindertenpass erhalten Sie auf Antrag von Ihrem Bundessozialamt, wenn Sie mindestens 50% behindert sind.
A-1010 Wien, Babenbergerstaße 5 EuroschlüsselDa Behinderten WCs auf Autobahnraststationen häufig Ziele von Vandalenakten waren, wurde mit dem Euroschlüssel der Versuch unternommen, für diese Einrichtungen ein Schließsystem zu schaffen, für das nur behinderte BenutzerInnen einen Schlüssel erhalten. Seit einiger Zeit werden aber nicht nur WCs mit derartigen Schlössern ausgestattet, sondern auch andere Einrichtungen, die nur von behinderten Personen benutzt werden sollen (Treppenlifte, Parkschranken...). Auch an den Universitäten sind Euroschlüssel-Schlösser vermehrt zu finden, weshalb sich die Anschaffung eines eigenen Euroschlüssel für Sie lohnen könnte. Sie erhalten den Euroschlüssels gegen einen Nachweis Ihrer Behinderung und Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer bei der: Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ÖAR - Österreichische Arbeitsgemeinschaft für RehabilitationDie Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation vertritt als Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs 78 Behindertenverbände in Österreich mit insgesamt über 400.000 Mitgliedern. Sie bietet aber auch Einzelmitgliedern und Partnern ein reichhaltiges Serviceangebot. Die ÖAR ist parteipolitisch unabhängig und religiös neutral. A-1010 Wien, Stubenring 2/1/4 ÖZIV - Österreichischer Zivil-InvalidenverbandDie Partizipation an den modernen und schnelllebigen Technologien unserer Gesellschaft erfordern bestimmte Fähigkeiten, die nicht alle Menschen mitbringen. Der ÖZIV verbindet Menschen mit Behinderung und die Wirtschaft! Wir setzen uns mit unseren Angeboten dafür ein, Menschen mit Behinderung sowohl die eigenständige Teilhabe am Leben als auch ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeit zu ermöglichen. Bundessekretariat (Dachverband) Portal Behinderten- u. SozialarbeitInformations- und Diskussionsplattform für Behindertenarbeit in Österreich - News, Textarchiv, Stellenanzeigen, Termine, Links, Service.
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