last update: 08.02.2008 15:27:20

Sprachliche Gleichbehandlung

1) Erfordernis sprachlicher Gleichbehandlung

2) Praxis sprachlicher Gleichbehandlung

3) Links zu Sprachübungsseiten

 


1) Erfordernis sprachlicher Gleichbehandlung: 

Geschlechterneutrale Schreibweise oder männliche und weibliche Wortform parallel verwenden (siehe Satzungsteil der TU Wien, §11).

"Frauen sind mitgemeint" ist nicht geschlechtergerecht.

Geschlechtergereichtes Formulieren ist ein wichtiger Aspekt zur Herstellung der Geschlechtergleichstellung (vgl. § 1 (9) UG 02), da es sprachliche Gleichbehandlung ist. Das Sichtbarmachen von Frauen und Männern in der und durch die Sprache entspricht daher nicht nur grammatikalischer Genauigkeit, sondern angemessenem gesellschaftlichen Verhalten (vgl. § 3 (9) UG 02). 

Die geschlechtergerechte Sprache ist daher auch in Ausschreibungstexten anzuwenden.

Geschlechtergerechtes Formulieren in der öffentlichen Verwaltung

 


2) Praxis sprachlicher  Gleichbehandlung:

Einen guten Überblick und konkrete Beispiele für geschlechtergerechtes Formulieren bietet der  

 

Leitfaden zu geschlechtergerechtem Formulieren des BMBWK 

 

Dieses Überblicksblatt kann auch als Poster verwendet werden.

Bestellung gedruckter Exemplare (A2, doppelseitig) bei: 
AMEDIA,, A-1141, Sturzgasse 1a,  Tel.: 01/982 13 22–365; –311, amedia@cso.co.at 

 


3) Links zu Sprachübungsseiten:

Homepage zu "Geschlechtergerechte Sprache"  des Arbeitskreises der Uni Klagenfurt    
Broschüre: "kurz und bündig" 

"Vorschläge zum geschlechtergerechten Formulieren"  des Arbeitskreises der Karl Franzens Universität Graz  "Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache" der Johannes Kepler Universität Linz und Broschüre "Geschlechtergerechtes Formulieren" 

"12 Sprachregeln der sprachlichen Gleichbehandlung" der ETH Zürich

"Sprachkurs von Frauennews.de"

 

 


Aufgaben   Mitglieder   Ausschreibungen    Gesetze     Statistiken    weitere Arbeitskreise    Aktuelles     Links     AKG-Überblick

 

mailto: admina

AKG-HOME